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Perfektion in Metall ...

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Metallbau Feldmann in Rheinzabern

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Metallbau Feldmann in Rheinzabern

1. Allgemeines

Durch Auftragserteilung werden nachstehende Bedingungen Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Durch derartige Abänderungen, auch wenn nur einzelne Punkte rechtlich unwirksam werden, bleibt die Gesamtgültigkeit der Lieferungsbedingungen unberührt. Außer den nachfolgenden Bedingungen gilt im übrigen die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen).

2. Angebote/ Beratungen

Alle Angebote und Beratungen sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen sowie sonstige Nebenarbeiten bedürfen der Schriftform. Jede eingehende Anfrage (Auforderung zu einer Beratung oder Angebotserstellung) wird als Auforderung zu einer Vorleistung betrachtet und umgehend kompetent bearbeitet.
Die Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung der Bindefrist eines Angebotes. Als Bindefrist für Angebote gelten 8 Wochen.

3. Kaufverträge/Werkverträge

Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

4. Preise / Preisänderungen

Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. Die Gesamtkosten werden im Angebot und der Rechnung brutto ausgewiesen. Die Preise verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen.

5. Lieferzeit

Die Lieferzeit gilt ab völliger Klarstellung des Auftrages und setzt die pünktliche Einhaltung der Zahlungsbedingungen (vgl. Absatz 5) voraus. Zur technischen Klarstellung gehört der rechtzeitige Eingang der vom Besteller zur Verfügung zu stellenden Unterlagen sowie die Genehmigung der vom Lieferer vorzulegenden Konstruktionszeichnungen. Eine Inverzugsetzung ist ausgeschossen, sofern die Auslieferungsverzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Eindeckungsmöglichkeit für Rohmaterial, Zulieferungen und Energie bleibt vorbehalten. Tritt infolge unvorhergesehener behördlicher Maßnahmen, insbesondere auch infolge Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung, eine Verzögerung ein, wird die Lieferzeit entsprechend verlängert.

6. Zahlung

Für alle Aufträge, ausgenommen Barverkäufe, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
40% binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung.Rest 14 Tage nach Rechnungslegung.
Sämtliche Zahlungsansprüche werden spätestens mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug des Auftraggebers hat Zurückhaltung der Lieferung zur Folge. Akzepte oder Kundenwechsel gelten erst nach Einlösung als Erfüllung; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Werden Zahlungsfristen überschritten, hat der Zahlungspflichtige, wenn dieser Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz und, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des Gesetzes handelt, 8 % über dem Basiszinssatz zahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden sämtliche offen stehenden Forderungen sofort fällig. Der Auftragnehmer ist nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von 14 Kalendertagen berechtigt, den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten einzustellen und alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und bezüglich der nicht erbrachten Leistungen Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu stellen. Skontogewährung, wenn schriftlich vereinbart, kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn sonstige Rechnungsbeträge aus anderen Aufträgen nicht rückständig sind. Fortlaufende Saldierung gilt als vereinbart. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht und sonstige Dienstleistungen. Unberechtigte Abzüge von den Rechnungen des Auftragnehmers sowie jedes Mahnschreiben aufgrund der o.a. Fälligkeitsklausel unserer Rechnungen wird dem Auftraggeber zusätzlich mit 15,00 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer belastet. Vertreter sind nicht inkassoberechtigt.

7. Gültigkeit dieser Bedingungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder gar des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der gegebenenfalls unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen. Änderungen oder Ergänzungen behalten wir uns vor. Bei Auftragserteilung gilt als Voraussetzung, dass die vorstehenden Bedingungen dem Besteller bekannt und von ihm anerkannt sind.

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